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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Sportunfall in ?Kaderschmiede?
ist unfallversichert

01.12.2008, Halle (Saale) – 11

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 011/08

 

 

 

Halle, 28. November 2008

 

 

 

(LSG LSA) Sportunfall in ¿Kaderschmiede¿

ist unfallversichert

 

 

 

 

 

Wer als Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS)

der DDR während des Sportunterrichts eine Verletzung erlitten hat, kann

Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

 

 

 

Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem

Zeugnis der all-gemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als

Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an. Bei dem in den

Stundenplan integrierten Training des Sportclubs verletzte sie sich bei einem

Flickflack. Der Unfallversicherungsträger lehnte eine Anerkennung als

Schulunfall ab, weil es sich um unversicherten ¿Leistungssport in einer

Kaderschmiede¿ gehandelt habe. Die Vermittlung von Wissen habe bei diesem

Schultyp nicht im Vordergrund gestanden.

 

 

 

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist dieser

Auffassung nicht gefolgt und hat den Sportunfall als Arbeitsunfall anerkannt.

Auch Spezialschulen des Sports der DDR seien allgemein bildende Schulen

gewesen. Das Sporttraining zum Unfallzeitpunkt habe ¿ anders als z.B. ein

Training vor einem Wettkampf ¿ im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten

Schulbesuch gestanden, auch wenn es von dem Sportclub durchgeführt worden sei.

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. April

2008 (L 6 U 143/03), rechtskräftig

 

 

 

 

 

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