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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Kein Extrageld für die Jugendweihe
11.02.2014, Halle (Saale) – 1
- Landessozialgericht
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Ohne
Erfolg ist die Klage eines jugendlichen Beziehers von Leistungen nach dem SGB
II auf Zahlung eines gesonderten Zuschusses i.H.v. 407 ? für die
Jugendweihefeier geblieben. Diese Kosten machte er für die Anschaffung eines
Anzugs sowie die Teilnahmegebühr geltend. Nach Auffassung der Richter sei es
aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, über die laufenden SGB
II-Leistungen hinaus Gelder zu bewilligen. Die Religionsausübungsfreiheit sei
nicht in ihrem Kern verletzt. Denn die Teilnahme an der Veranstaltung sei mit
den monatlichen Regelleistungen möglich gewesen. Der Kläger hätte zumutbar
frühzeitig Ansparungen vornehmen können. In der Regelleistung seien für
Bekleidung und Schuhe 10 % und für Freizeit und Kultur 11 % vorgesehen.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013, L 5 AS
175/12, rechtskräftig
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