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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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VRiLSG Dr. Thomas Harks
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Kabelgebühr wird nicht übernommen
22.07.2014, Halle (Saale) – 7
- Landessozialgericht
800x600
Bezieher
von SGB II-Leistungen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme ihrer
Kosten für den Kabelanschlussvertrag zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk. Dies
gilt auch, wenn die Anbringung einer Satellitenschüssel vom Vermieter nicht
erlaubt wird. Diese Kosten sind Teil der Regelleistung (Freizeit, Kultur,
Unterhaltung) und somit pauschal abgedeckt. Nur ausnahmsweise ist eine
Kostenübernahme möglich, wenn die Pflicht zur Zahlung der Kabelgebühr sich
unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt. Dann handelt es sich um Kosten der
Unterkunft und Heizung.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Juni 2014, L 4 AS
98/11, nicht rechtskräftig
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