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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Landessozialgericht beanstandet Hartz IV-Richtlinie des Landkreises Wittenberg zu Unterkunftskosten
04.09.2019, Halle (Saale) – 2
- Landessozialgericht
Das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle hat eine Richtlinie beanstandet,
mit der der Landkreis Wittenberg die Höhe der Hartz IV-Leistungen für
Unterkunftskosten festgelegt hatte. Der Landkreis hatte bei der statistischen
Erhebung der Mietpreise im Kreisgebiet, die den Grenzwerten für die Jahre 2011
bis 2014 zugrunde lag, keine Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
berücksichtigt. Der 4. Senat des Landessozialgerichts bemängelt, dass dadurch
ein erheblicher Teil des Mietwohnungsmarkts unberücksichtigt geblieben sei;
denn 58% aller Wohnungen im Landkreis befänden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Für das ländlich geprägte Kreisgebiet sei es typisch, in Häusern zu wohnen, die
nicht mehr als zwei Wohneinheiten aufweisen. Die vom Landkreis festgelegten
Grenzwerte für die Jahre 2011 bis 2014 beruhten deshalb trotz einer
Überarbeitung im März 2019 nicht auf einem sog. schlüssigen Konzept und seien
nicht anzuwenden. Stattdessen haben die Leistungsberechtigten nach der
Entscheidung einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer tatsächlich angefallenen
Wohnkosten bis zu einem Höchstbetrag, der sich aus dem Wohngeldgesetz und einem
zusätzlichen Aufschlag von 10% ergibt. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in
denen noch Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren für den betroffenen Zeitraum
anhängig sind.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2019, L
4 AS 472/17, nicht rechtskräftig
Hintergrund:Empfänger von Hartz IV-Leistungen erhalten neben dem sogenannten Regelbedarf
auch Leistungen für ihre Unterkunfts- und Heizkosten. Während die Höhe des
Regelbedarfs bundesweit einheitlich festgelegt ist (derzeit 424 ? pro Monat für
einen Alleinstehenden), werden die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit sie
?angemessen? sind. Bis zu welcher Höhe dies der Fall ist, hängt von den
örtlichen Gegebenheiten ab. Deshalb müssen die Kreise und kreisfreien Städte
ihren Wohnungsmarkt untersuchen und auf der Grundlage eines ?schlüssigen
Konzepts? Grenzwerte festlegen. Diese müssen die Verhältnisse des einfachen
Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realistisch abbilden.
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