Kontakt
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher:
VRiLSG Dr. Thomas Harks
Telefon: +49 345 2202122
Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
Adresse des Landessozialgerichts
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen
16.12.2019, Halle (Saale) – 3
- Landessozialgericht
Halle.
Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer Schüler-Studienreise übernehmen, die
als eines von mehreren Projekten im Rahmen einer Projektwoche angeboten wird.
Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschieden. Geklagt
hatte eine Schülerin, deren Familie Hartz IV-Leistungen bezog und die an einer
einwöchigen klassen- und jahrgangsübergreifenden Reise ihres Gymnasiums nach
London teilgenommen hatte.
Nach
Auffassung des Landessozialgerichts hat es das Jobcenter zu Recht abgelehnt,
die Kosten in Höhe von rund 400 ? zu übernehmen. Denn bei der London-Reise habe
es sich nicht um eine Klassenfahrt gehandelt. Sie habe nicht im Klassen- oder
Kursverband stattgefunden und auch nicht im Rahmen einer schulischen
Arbeitsgemeinschaft. Vielmehr sei die Reisegruppe nur für diese eine Fahrt
zusammengekommen. Deshalb hätte nicht die Gefahr bestanden, dass Schüler, die
sich die Teilnahme nicht leisten konnten, dadurch aus einer bestehenden Gruppe
ausgegrenzt würden. Insoweit liege der Fall anders als z.B. bei einer
Studienreise einer Englisch-AG oder bei einer Chorfahrt. Die Teilnahme sei auch
nicht verpflichtend gewesen. Die Klägerin hätte stattdessen an einem anderen
Projekt im Rahmen der Projektwoche teilnehmen können.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. November 2019, L
2 AS 154/19, nicht rechtskräftig
Hintergrund:Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) sieht für Hartz
IV-Bezieher u.a. Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. So werden bei
Schülern u.a. die Kosten für Schulausflüge und für ?mehrtägige Klassenfahrten
im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen? als Bedarfe anerkannt (§ 28 Abs. 2
SGB II).
800x600
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
MicrosoftInternetExplorer4
Impressum:
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-2122
Fax: 0345 220-2103 und -2104
Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lsg.sachsen-anhalt.de